Patente und Warenzeichen


     
Technologie A9 ® hat sich seit 1991 internationale Patente gesichert.
 
Die Warenzeichen der Produkte, die auf der Technologie A9 ® basieren, haben sich ebenfalls bei der INPI registrieren lassen und dürfen nicht ohne vorherige Autorisation verwendet werden.
 
Sämtliche auf dieser Internetseite aufgeführten Leistungsangaben wurden von offiziellen Laboratorien kontrolliert und quantifiziert, worüber stets Protokoll geführt wurde.
 

 
Wie bereits erwähnt stammen die Ergebnisse der Leistungsuntersuchungen im Wesentlichen von den folgenden offiziellen internationalen Laboratorien:
 
UTAC
 
Union Technique de l'Automobile & du Cycle France CEE
Technischer Automobil und Zweiradverband Frankreich Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
 
PV N°891273827/10223 vom 16.02.1990
   
INRETS
 
Institut National de Recherche des Transports et leur Sécurité France - CEE
Nationales Forschungsinstitut für das Transportwesen die Transportsicherheit“ Frankreich / Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
 
PV vom 21.10.1991
   
IFC
 
International Fair of China's New Technology & Famous High-Class Product Chine
 
PV vom Mai 1994
   
IMP
 
Instituto Mexicano del Petroleo Mexique - Mexikanisches Ölinstitut- Mexiko

PV
vom april 1998
 
Des Weiteren haben weltweit seit 1992 eine Vielzahl von Verbrauchern wie: Große Behörden, diverse LKW-Flotten, Gesellschaften der Öffentlichen Hand und Industriefirmen die Leistung der Technologie A9 ® getestet und bewertet. Sie haben damit die besten Garantien für all diejenigen geliefert, die sich dem ständig wachsenden Verbraucherkreis der Technologie anschließen und die von ihrem ökologisch/ökonomischen Prinzip überzeugt sind - gerade in einer Welt, die diesen beiden essentiellen Kriterien noch zu wenig Beachtung schenkt. Dabei sind es gerade diese beiden Aspekte, die, als Lohn für unsere Mühen, die Qualität der Umwelt schützen und bewahren.