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Patente und Warenzeichen |
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Technologie A9
®
hat sich seit 1991 internationale Patente gesichert.
Die Warenzeichen
der Produkte, die auf der Technologie A9
®
basieren, haben sich
ebenfalls bei der
INPI
registrieren lassen und dürfen nicht ohne vorherige
Autorisation verwendet werden.
Sämtliche auf dieser
Internetseite aufgeführten Leistungsangaben wurden von
offiziellen Laboratorien kontrolliert und quantifiziert,
worüber stets Protokoll geführt wurde. |
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| Wie bereits erwähnt stammen die Ergebnisse der Leistungsuntersuchungen im Wesentlichen von den folgenden offiziellen internationalen Laboratorien: | |
| • | UTAC |
| Union Technique de l'Automobile & du Cycle France CEE Technischer Automobil und Zweiradverband Frankreich Europäische Wirtschaftsgemeinschaft PV N°891273827/10223 vom 16.02.1990 | |
| • | INRETS |
| Institut National de Recherche des Transports et leur Sécurité France - CEE Nationales Forschungsinstitut für das Transportwesen die Transportsicherheit“ Frankreich / Europäische Wirtschaftsgemeinschaft PV vom 21.10.1991 | |
| • | IFC |
| International Fair of China's New Technology & Famous High-Class Product Chine PV vom Mai 1994 | |
| • | IMP |
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Instituto Mexicano
del Petroleo Mexique
- Mexikanisches
Ölinstitut- Mexiko
PV vom april 1998 |
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| Des Weiteren haben weltweit seit 1992 eine Vielzahl von Verbrauchern wie: Große Behörden, diverse LKW-Flotten, Gesellschaften der Öffentlichen Hand und Industriefirmen die Leistung der Technologie A9 ® getestet und bewertet. Sie haben damit die besten Garantien für all diejenigen geliefert, die sich dem ständig wachsenden Verbraucherkreis der Technologie anschließen und die von ihrem ökologisch/ökonomischen Prinzip überzeugt sind - gerade in einer Welt, die diesen beiden essentiellen Kriterien noch zu wenig Beachtung schenkt. Dabei sind es gerade diese beiden Aspekte, die, als Lohn für unsere Mühen, die Qualität der Umwelt schützen und bewahren. | |